Vollversammlung
Die Vollversammlung ist die wichtigste beschließende Instanz des Stadtjugendrings (SJR). Diese tritt nach den Vorgaben der Satzung des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R. in der Regel zwei Mal im Jahr zusammen und besteht aus den Delegierten der Verbände und Jugendgemeinschaften.
Die Vollversammlung trifft Beschlüsse zu den Zielen und der Arbeit des SJR, entscheidet über die Haushaltsmittel und die Jahresplanung und wählt eine Vorstandschaft, die aus bis zu neun Personen besteht, sowie zwei Kassenprüfer. Die Amtszeit der Vorstandschaft und der Kassenprüfer betragen zwei Jahre. Reguläre Wahlen fallen in Erlangen auf die Frühjahrsvollversammlungen der ungeraden Jahre.
Neben den üblichen Tagesordnungspunkten wie z.B. Beschluss über Haushaltsplan und Jahresrechnung informiert der SJR im Rahmen der Vollversammlung über wichtige Themen der Jugendarbeit in einem Schwerpunktthema.
Gäste sind immer herzlich willkommen, Vollversammlungen sind öffentlich.
Wir beginnen meist um 18:00 Uhr mit der Möglichkeit, sich bei einem kleinen Imbiss kennenzulernen, die Tagesordnung beginnt dann pünktlich um 19:00 Uhr.
Die Anzahl der Delegierten pro Verband richtet sich nach Größe des Verbandes auf Landesebene und kann durch die Anzahl der Ortsgruppen in Erlangen reduziert werden. Große Verbände haben bis zu vier, kleinere bis zu zwei Stimmen.
Jugendgruppen (diese sind nur in Erlangen vertreten) haben eine Stimme.
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