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AIRBRUSHTATTOO – Infoabend

2. April 2025 | 18:00 - 21:00

5€

ZIEL DES KURSES IST ES,

– ehrenamtlichen Jugendleiter*innen den Umgang mit der Airbrushmaschine zu erklären, Übung zu ermöglichen und Gesundheits- sowie Sicherheitshinweise zu geben.

– die Teilnehmer*innen so weit zu schulen, dass diese selbstständig Angebote in ihren Vereinen, Verbänden oder bei Veranstaltungen des SJR durchführen können, da sie mit Maschine und Ablauf vertraut sind.

– die Teilnahme am Kurs berechtigt die Teilnehmer*innen zum Ausleihen der Maschine im SJR zu den jeweils gültigen Konditionen.

PROGRAMM:

Sabine Kohlert führt in die Technik der Maschine und des Sprayens ein, gibt Gesundheitshinweise und Hinweise zum Gebrauch und Verleih der Maschine. Gemeinsam mit den Teilnehmer*innen wird sodann die Technik des Sprühens ausprobiert.  Am Ende des Kurses wird das benutzte Gerät gemeinsam gereinigt und verpackt.

Bitte geeignete Kleidung anziehen!

Bei Fragen zum Kurs:

SJR Erlangen
Tel.: 09131 / 22 6 28
info@sjr-erlangen.de
www.sjr-erlangen.de

FACTS

WER:        Jugendleiter*innen ab 15 Jahren und alle, die das Thema interessiert

WANN:    Mi. 02.04.2025, von 18:00 bis ca. 21:00 Uhr

WO:          SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen

EUR:         5,00 pro Person

ANMELDUNG:

Anmeldeschluss: 26.03.2025

Details

Datum:
2. April 2025
Zeit:
18:00 - 21:00
Eintritt:
5€

Veranstalter

SJR

Veranstaltungsort

SJR Erlangen
Michael-Vogel-Str. 1e
Erlangen, 91052 Deutschland
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Telefon
09131/22628

Rücktritt und Umbuchung

Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:

 

  • 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
  • Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
  • Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.

 

Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.

Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in