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Zirkus SJoRi – Integratives Zirkuszeltlager (AUSGEBUCHT)
28. Juli - 3. August
250€TRÄUME WERDEN WAHR!
Eine Kooperation von SJR und Stadt Erlangen
Der Zirkus ist in der Stadt und du kannst dabei sein. Eine Woche Zirkuszeltlager. Gemeinsam mit Zirkuspädagog*innen und SJR Betreuer*innen werden wir eine Woche im und um das große Zirkuszelt ein Programm einstudieren. Hochseil, Jonglage, Trapez, Diabolo, Zauberei … und alles was zu einem richtigen Zirkus dazugehört.
Wir werden gemeinsam in Zelten leben, von einem eigenen Catering verpflegt werden und am Ende der Woche in zwei Vorführungen für Eltern, Freunde und alle Interessierten aufführen, was wir gelernt und entworfen haben.
Das Besondere an unserem Zeltlager: Teilnehmende mit und ohne Behinderung leben und trainieren gemeinsam.
- Vorführung
Freitag 02.08.2024 um 19:00 Uhr,
- Vorführung
Samstag 03.08.2024 um 11:00 Uhr.
Eintrittskarten gibt es jeweils an der Zeltkasse.
Der Aufbau unseres Zeltes findet am Freitag den 26.07.2024 ab 08:30 Uhr auf dem Platz statt. Helfende Hände von Eltern… sind sehr willkommen (und wer kann schon von sich behaupten schon einmal ein echtes Zirkuszelt aufgebaut zu haben).
Alle Helfenden bekommen ein Frühstück und zwei kostenlose Eintrittskarten für eine der beiden Vorführungen.
Wer Interesse hat bitte Mail an kohlert@sjr-erlangen.de
FACTS
WER: 50 Kinder und Jugendliche ab 9 Jahren mit und ohne Behinderung
WANN: So. 28.07. bis Sa. 03.08.2024,
Aufbau am Freitag 26.07.2024
WO: Georg Zahn Tagesstätte, Schenkstr. 113, Erlangen-Ost
EUR: 250,00 alles inklusive (25,00 Ermäßigung mit Erlangen Pass)
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in