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Prävention sexualisierter Gewalt: Fortbildung für Kontaktpersonen – man braucht kein Superheld zu sein, um zu Helfen!
2. April 2022 | 10:00 - 16:00
FreeKontaktpersonen sind die Personen, die man anspricht, wenn man ein ungutes Gefühl hat. Sie werden entweder von betroffenen Personen oder aber deren Freunde angesprochen. Da Kinder und Jugendliche bis zu 10 Anläufe brauchen, damit ihnen geglaubt und geholfen wird, sollten Kontaktpersonen bereit und sensibilisiert sein.
Das Ziel der Veranstaltung wird es sein, die Sicherheit in der eigenen Arbeit als Kontaktperson zu steigern. Wie kann ich gut zuhören? Wie frage ich nach, ohne suggestiv Fragen zu stellen? Wie schaffe ich es nichts zu versprechen, was ich nicht halten kann?
Das allgemeine Thema Missbrauch ist kein einfaches Thema. Dennoch ist es mir wichtig, eine lockere und vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, in der auch mal gelacht werden darf.
Es wird Zeit geben sich über Inhalte und Probleme auszutauschen. Dazu wird es einen inhaltlichen Input zum Thema geben: „Wie führe ich ein Erstgespräch, wenn ich angesprochen werde:“
WER: Ehrenamtliche oder hauptberufliche
Ansprech- oder Kontaktpersonen
WANN: Sa. 02.04.2022, 10:00 bis 16:00 Uhr
WO: SJR-Geschäftsstelle
Michael-Vogel-Str.1e Erlangen
EUR: keine
INFO: Referent: Christoph Bichler,
E-Mail: bichler@sjr-erlangen.de
Telefon: 09131/9782726
ANMELDUNG schriftlich, SJR-Geschäftsstelle
Anmeldeschluss: 23.03.2022
Prävention sexualisierter Gewalt
DIE FACHBERATUNG IM STADTJUGENDRING
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in