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INFORMATIONSABEND ZUM THEMA „PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT“

28. September 2022 | 18:30 - 20:30

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PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT – DIE FACHBERATUNG IM STADTJUGENDRING

FORTBILDUNG MI. 28.09.2022

INFORMATIONSABEND ZUM THEMA „PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT“

Am Informationsabend werden Grundinformationen zu Prävention von sexualisierter Gewalt geben. Prävention sexueller Gewalt setzt zuerst und vor allem bei den Erwachsenen an. In ihrer Verantwortung liegt es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen. Dafür brauchen wir Grundinformationen, um zu wissen was man unter sexualisierter Gewalt versteht. Weiterhin ist es wichtig zu wissen wer die Täter*innen sein können und wie sie vorgehen.  Es wird Zeit geben Fragen zum Thema zu stellen.

WER:                      Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit, Eltern und Interessierte

WANN:                   Mi. 28.09.2022, 18:30 bis 20:30 Uhr

WO:                         SJR-Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str.1e, 91052 Erlangen

EUR:                       keine

INFO:                     Referent: Christoph Bichler, E-Mail: bichler@sjr-erlangen.de, Telefon: 09131/9782726

ANMELDUNG     online über www.sjr-erlangen.de oder schriftlich

Anmeldeschluss: 25.10.2022

Details

Datum:
28. September 2022
Zeit:
18:30 - 20:30

Veranstaltungsort

SJR Erlangen
Michael-Vogel-Str. 1e
Erlangen, 91052 Deutschland
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Telefon
09131/22628

Rücktritt und Umbuchung

Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:

 

  • 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
  • Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
  • Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.

 

Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.

Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in