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PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT – FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE AUS JUGENDVERBÄNDEN
15. Oktober 2022 | 10:00 - 16:00
„PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT – FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE AUS JUGENDVERBÄNDEN“
Prävention sexueller Gewalt ist nicht Zeichen eines „schlechten Gewissens“, sondern ein Qualitätsmerkmal guter Kinder- und Jugendarbeit. Doch wenn es in dem eigenen Verein zu einem Fall von Missbrauch kommt, hat man alle Hände voll zu tun. Man hat Angst um den Ruf des Vereins. Man möchte die Betroffenen schützen. Man möchte die Eltern informieren. Ach ja, der vermeintliche Täter oder Täterin muss die Aufgabe im Verein entzogen werden. Doch was kommt zuerst? Wer kann mir in dieser Situation helfen?
An dem Samstag wollen wir neben einer kurzen Einführung in die Präventionsarbeit von sexualisierter Gewalt, uns mit dem Ablauf der Intervention beschäftigen, also was ich machen und bedenken muss im Krisenfall.
Alle Angebote sind kostenfrei und richten sich an Vereinen/ Verbände im Stadtgebiet Erlangen. Nach Terminvereinbarung komme ich auch gerne zu Ihnen/ Euch in den Verein/ Verband.
Triggerwarnung: In der Fortbildung werden auch sexualisierte Gewalthandlungen und deren Folgen für die Betroffene geschildert, dies kann belastend und retraumatisierend sein.
WER: Ehrenamtliche Führungskräfte der Jugendvereine, wie Vorstände und Interessierte
WANN: Sa. 15.10.2022, 10:00 bis 16:00 Uhr
WO: SJR-Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str.1e, 91052 Erlangen
EUR: keine
INFO: Referent: Christoph Bichler, E-Mail: bichler@sjr-erlangen.de, Telefon: 09131/9782726
ANMELDUNG online über www.sjr-erlangen.de oder schriftlich
Anmeldeschluss: 12.10.2022
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in