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KOCHEN FÜR GROßGRUPPEN AUSGEBUCHT!
13. Mai 2023 | 9:00 - 16:00
PLANUNG, EINKAUF, ZUBEREITUNG, HYGIENEREGELN ETC.
FORTBILDUNG SA. 13.05. UND SO. 14.05.2023
GUTE PÄDAGOGIK
GEHT DURCH DEN MAGEN!
Ziel des Kurses ist es, ehrenamtlichen Jugendleiter*innen Planung, Einkauf, Zubereitung, Hygieneregeln etc. in Theorie und Praxis zu ermöglichen.
Am ersten Wochenende werden wir uns neben der obligatorischen Gesundheitseinweisung mit den Themen Küchenausstattung, Essensplanung, Zeitplanung, Finanzierung und Einkauf, Besonderheiten beschäftigen und natürlich auch das ein oder andere Essen für uns und andere zubereiten. Dabei ist immer auch Zeit für Austausch und Fragen.
Die Teilnehmer*innen sind eingeladen sich bereits bei der Anmeldung für einen Praxisteil “A” oder “B” zu entscheiden.
Praxisteil A: vom 30.07. bis 06.08.23
Praxisteil B: vom 08.08. bis 10.08.23
Bei den angebotenen Praxisteilen werden die gelernten Inhalte dann konkret in zwei Angeboten mit 70 bzw. 12 Personen, die zu verpflegen sind, geübt. Für die Teilnahme am Praxisteil erhalten die Teilnehmer*innen eine Aufwandspauschale.
Referent*innen: Christian Kohlert, Sabine Kohlert, u.a.
WER: Max. 10 Jugendleiter*innen ab 15 Jahren und alle die diesesThema interessiert
WANN: Sa. 13.05.2023, von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr
So. 14.05.2023, von 10:00 bis 14:00 Uhr
WO: SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen
EUR: Keine Kosten, jedoch incl. Mittagessen!
ANMELDUNG: AUSGEBUCHT
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in