„Prävention sexualisierter Gewalt“
1. Januar - 31. Dezember
DIE FACHBERATUNG IM STADTJUGENDRING
Termine bitte via E-Mail erfragen
„PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT –
FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE AUS JUGENDVERBÄNDEN“
Prävention sexualisierter Gewalt ist nicht Zeichen eines „schlechten Gewissens“, sondern ein Qualitätsmerkmal guter Kinder- und Jugendarbeit. Doch wenn es in dem eigenen Verein zu einem Fall von Missbrauch kommt, hat man alle Hände voll zu tun. Man hat Angst um den Ruf des Vereins. Man möchte die Betroffenen schützen. Man möchte die Eltern informieren. Ach ja, der vermeintliche Täter oder Täterin muss die Aufgabe im Verein entzogen werden. Doch was kommt zuerst? Wer kann mir in dieser Situation helfen?
An dem Fortbildungstag wollen wir neben einer kurzen Einführung in die Präventionsarbeit von sexualisierter Gewalt, uns mit dem Ablauf der Intervention beschäftigen, also was ich machen und bedenken muss im Krisenfall.
INHOUSE-TRAININGS
Inhouse-Training heißt, dass auf Wunsch sich Inhalte und Aufbau nach individuellem Bedarf anpassen und das Training bei dir im Verein oder Verband stattfindet. Als Jugendverband in Erlangen kannst du Christoph Bichler als Referent zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ buchen. Wir stimmen das Format sowie die Inhalte und evtl. Fachreferenten*innen für dein Training optimal aufeinander ab. So kann man Trainings zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ zu den verschiedenen Zielgruppen: Jugendleitung, Kontakt- und Ansprechpersonen, Eltern und Vorstände oder Führungskräfte buchen.
Nach Terminvereinbarung komme ich auch gerne zu ihnen/ euch in den Verein/ Verband.
FACTS
WER: mind. 8 ehrenamtliche Führungskräfte der Jugendvereine, wie Vorstände und Interessierte
WANN: Termine bitte via E-Mail erfragen
WO: SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen
EUR: keine Kosten
INFO: Referent: Christoph Bichler, E-Mail: bichler@sjr-erlangen.de, Telefon: 09131/9782726
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in