- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
ZELT UND MESSESTAND
13. April | 10:00 - 15:00
WORKSHOP ZUM AUFBAU
Der Stadtjugendring hat diverse Mannschafts-, Schlaf- und Spaß Zelte, sowie Pavillons im Verleihangebot.
Du möchtest diese gerne für deinen Verein, deine Veranstaltung ausleihen, weißt aber nicht wie die Zelte aufzubauen sind oder welchen Platzbedarf sie (im Auto) haben.
Gleiches gilt für den neu angeschafften Messestand des SJR. Dieser kann an Vereine und Verbände verliehen werden, wenn mindestens eine Person aus dem Verein am Workshop teilgenommen hat.
Zum vorhandenen Gestänge muss der Verein nur noch ein eigenes Banner anfertigen lassen und schon steht dem professionellen Auftritt nichts mehr im Weg.
Wir bieten in ca. 5 Stunden einen Workshop in dem wir von jeder Zeltart eines, sowie den Messestand gemeinsam auf- und abbauen. Du lernst, was du an Material, Platz etc. benötigst, was bei der Handhabung zu beachten ist u.v.m.
Daneben überprüfen wir gemeinsam die anderen Zelte auf Vollständigkeit und mögliche Defekte.
Als Dank gibt es dafür ein kleines Mittagessen.
Der Kurs berechtigt zum späteren ausleihen des Messestandes. Er kann auf die Juleica Verlängerung angerechnet werden.
Kursleitung: Christine Engelmann; Niklas Thiel
FACTS
WER: jede*r Interessierte ab 14 Jahrenn
WANN: Sa. 13.04.24, 10:00 bis ca. 15:00 Uhr
Bei Regen entfällt die Veranstaltung – Info bis 09:00 Uhr über Instagram
WO: SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen
EUR: keine Kosten, jedoch inkl. Verpflegung
ANMELDUNG: Anmeldung
Anmeldeschluss: 08.04.24
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in