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LEBENDIGE BIBLIOTHEK – LASS DIR ERZÄHLEN
9. Juni | 11:00 - 15:00
MENSCHEN ERZÄHLEN AUS IHREM LEBEN
Die „Lebendige Bibliothek“ ist eine Gelegenheit, Menschen aus verschiedenen Lebensbereichen zusammenzubringen, Wissen zu teilen und Verständnis zu fördern. Sie schafft eine lebendige Plattform, auf der Geschichten erzählt, Erfahrungen geteilt und Verbindungen geknüpft werden können.
- Begrüßung und Einführung:
Die Veranstaltung startet mit einer herzlichen Begrüßung und einer kurzen Einführung in das Konzept der „Lebendigen Bibliothek“.
- Buchvorstellungen:
An kleinen Café Tischen präsentieren sich die verschiedenen „lebenden Bücher“ – die Akteur*innen. Die Teilnehmer*innen können an der Infostation ein „lebendiges Buch“ auswählen.
- Lesesessions:
Die Teilnehmer*innen begeben sich zu den einzelnen Tischen und haben die Gelegenheit, die „Bücher“ auszuwählen, die sie kennenlernen möchten. In persönlichen 1:1 Gesprächen können sie Fragen stellen oder Geschichten hören.
- Café und Networking:
Ein Café-Bereich im Foyer bietet während einer potenziellen Wartezeit Raum für Gespräche und Diskussionen zwischen den Teilnehmer*innen.
- Abschluss und Feedback:
Die Veranstaltung endet mit einer Abschlussrunde, in der die Teilnehmer*innen ihre Eindrücke teilen.
Die Veranstaltung wird organisiert von Heimat ERlangen, miteinandER und dem Treffpunkt Röthelheimpark.
FACTS
WER: alle Interessierten
WANN: So. 09.06.24, 11:00 bis ca. 15:00 Uhr
WO: Treffpunkt Röthelheimpark, Schenkstr. 111, Erlangen
EUR: keine Kosten
ANMELDUNG: keine Anmeldung nötig
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in