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COME TOGETHER – DAS NETZWERKTREFFEN DER JUGENDARBEIT

15. Mai 2025 | 18:00 - 21:30

Du bist Jugendleiter*in in Erlangen  und möchtest dich mit anderen austauschen? Diese müssen nicht unbedingt aus deinem Verein oder Verband sein. Wir treffen uns ca. vierteljährlich in der Geschäftsstelle des SJR.

Es gibt Essen und Getränke und Zeit zum Austausch. Bei einigen Treffen ist auch ein Schwerpunktthema geplant:

  • was ist das Jugendparlament?
  • wie arbeitet eigentlich der SJR Vorstand?
  • wo bekommen wir neue Mitglieder her?

Wenn wir dein Interesse geweckt haben, komm gerne vorbei. Sag es weiter. Bring, wenn du magst, Freund*innen aus der Jugendarbeit mit.

Termine:
Di., 24.09., Do., 14.11.24, Do., 27.02., Do., 15.05., Mi., 17.09.,  Do., 06.11. 2025

Beginn 18:00 Uhr, Ende ca. 21:30 Uhr

Ansprechpartner:
Niklas Thiel. Fachbereich Unterstützung Vereine und Verbände

FACTS

WER:        Jugendleiter*innen aus Erlangen

WANN:    Di. 24.09., Do. 14.11.24, Do. 27.02., Do. 15.05., Mi. 17.09., Do. 06.11. 2025 jeweils 18:00 bis ca. 21:30 Uhr

WO:          SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen

ANMELDUNG: Wäre schön, muss aber nicht dringend sein. thiel@sjr-erlangen.de

Details

Datum:
15. Mai 2025
Zeit:
18:00 - 21:30

Veranstalter

SJR

Veranstaltungsort

SJR Erlangen
Michael-Vogel-Str. 1e
Erlangen, 91052 Deutschland
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Telefon
09131/22628

Rücktritt und Umbuchung

Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:

 

  • 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
  • Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
  • Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.

 

Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.

Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in