Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

19. MiKiFiFe – MITTELFRÄNKISCHES KINDERFILMFESTIVAL

6. Dezember 2023 - 8. Dezember 2023

Her mit euren Selbstgedrehten! Zum 19. Mal haben wir eure Trickfilme, Agent*innengeschichten, Krimis oder YouTube-Clips für den Wettbewerb zum Mittelfränkischen Kinderfilmfestival gesucht.

Aus den eingesendeten Filmen und Clips haben wir einige ausgewählt, um diese beim diesjährigen Festival im Erlanger E-Werk vorzuführen.

Dieses Jahr treffen wir uns alle zusammen vom 06.-08.12.2023. Ab Oktober könnt ihr euch anmelden und vorbeikommen. Alle weiteren wichtigen Informationen findet ihr unter: www.kinderfilmfestival-mfr.de.

Eure Miki und Fife / Kooperationspartner*innen und Unterstützer*innen

Eine Veranstaltung der Medienfachberatung für den Bezirk Mittelfranken, des Kreisjugendrings Erlangen-Höchstadt und des Stadtjugendrings Erlangen.

In Zusammenarbeit mit dem Kulturzentrum E-Werk und dem „Medienzentrum PARABOL“.

Infos

Medienzentrum PARABOL 0911/8102630

Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt 09131/8032513

Stadtjugendring Erlangen 09131/22628

FACTS

WER:          alle interessierten Kinder und Jugendliche

WANN:       Mi. 06.12.2023 bis Fr. 08.12.2023

WO:            E-Werk Erlangen

INFO:          www.kinderfilmfestival-mfr.de

Details

Beginn:
6. Dezember 2023
Ende:
8. Dezember 2023

Veranstaltungsort

E-Werk Erlangen
Fuchsenwiese 1
Erlangen, 91054
Google Karte anzeigen
Telefon
09131 8005-0
Veranstaltungsort-Website anzeigen

Rücktritt und Umbuchung

Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:

 

  • 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
  • Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
  • Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.

 

Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.

Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in