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LEGO®-WORKSHOP
14. März | 18:00 - 21:00
FÜR KREATIVE JUGENDARBEIT
Der Stadtjugendring lädt herzlich zum Lego®-Workshop ein, der am 14. März 2023 von 18:00 bis 21:00 Uhr in unserer Geschäftsstelle stattfindet.
In diesem interaktiven Workshop zeigen wir, wie Lego®-Steine nicht nur als Spielzeug, sondern auch als wirksames pädagogisches Werkzeug dienen können. Entdecke kreative Wege, wie du mit Hilfe von Lego® Kennlernspiele und Kooperationsspiele gestalten kannst, um Jugendliche auf spielerische Weise zu fördern und zu stärken.
Unser Ziel ist es, dass du als Jugendleiter*in das Lego des Stadtjugendrings vielseitig in deiner Arbeit einsetzen kannst. Lerne, wie du die bunten Bausteine nicht nur für den Aufbau von Türmen, sondern auch für den Aufbau von Teamgeist und Zusammenarbeit nutzen kannst.
Der Workshop bietet eine praktische und interaktive Plattform, um verschiedene Ansätze und Ideen auszutauschen. Erfahre, wie Lego® nicht nur Spaß macht, sondern auch eine kreative Methode sein kann, um Jugendliche zu motivieren und ihre sozialen Fähigkeiten zu stärken. Außerdem lernst du, wie man mit Hilfe von Lego® zahlreiche Gruppenstunden füllen kann.
Sei dabei und erlebe, wie Lego® die Jugendarbeit bereichern kann!
Der Workshop bietet eine ideale Gelegenheit zum Austausch mit Gleichgesinnten und zur Erweiterung deines methodischen Repertoires. Melde dich jetzt an und werde Teil einer innovativen Generation von Jugendleiter*innen!
FACTS
WER: max. 15 ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit und alle interessierten ab 15 Jahren
WANN: Do. 14.03.24, 18:00 bis 21:00 Uhr
WO: SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen
EUR: keine
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in