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ELITÄRE RECHTE (Einlassvorbehalt)

11. Oktober

VORTRAG ÜBER „NEUE RECHTE IN FRANKEN“

Die sogenannte Neue Rechte ist vieles – aber nicht neu.

Der Vortrag stellt dar, wie rechts-extreme Ideologien mit Begriffen wie Ethnopluralismus, Metapolitik und Identitätspolitik scheinbar modern und harmlos wirken und dennoch Demokratie und Minderheitenrechte abschaffen wollen.

Wir betrachten das Thema an diesem Abend aber nicht abstrakt, sondern fragen, welche Netzwerke hier konkret vor Ort aktiv sind, wie ihre Strategien aussehen und wie die demokratische Zivilgesellschaft dem entgegenwirken kann.

Einlassvorbehalt: Die Veranstalter*innen behalten sich gemäß § 6 VersG/Art. 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

FACTS

WANN:    Fr. 11.10.2024

WO:          „Die Villa“, Äußere Brucker Str. 49, Erlangen

Details

Datum:
11. Oktober

Veranstalter

SJR

Veranstaltungsort

Die Villa, Äußere Brucker Str. 49, 91058 Erlangen
Äußere Brucker Str. 49
Erlangen, Bayern 91058
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Rücktritt und Umbuchung

Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:

 

  • 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
  • Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
  • Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.

 

Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.

Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in