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DAS FOODCAMP – DENN ESSEN MAG JEDE*R!
6. August - 9. August
80€SELBSTKOCHEND!
Essen mag jede*r (Selbstgekocht schmeckt’s am besten und die guten Partys sind immer in der Küche).
So lauten die drei Weisheiten des interkulturellen Foodcamps. Gemeinsam wollen wir Gerichte, Lebensmittel und Essgewohnheiten aus verschiedenen Kulturen und Ländern kennen lernen, spielen und eine schöne Ferienzeit miteinandER verbringen. Eingeladen sind alle, unabhängig vom individuellen kulturellen Hintergrund.
Kinder und Jugendliche sollen in diesem Angebot in Kontakt kommen, sich über Essen und Kultur austauschen. Das Programm beinhaltet einen Exkursionstag sowie den Umgang mit Messern und allen erdenklichen Kochmaterialien.
Wir essen gemeinsam am letzten Tag mit (Pflege-) Eltern, Betreuenden und Erziehungsberechtigten.
Hinweis:
Bei Interesse am Foodcamp erst immer über Simson Ferienprogramm der Stadt Erlangen anmelden. Andere Anmeldungen können wir nicht annehmen.
Liebe Simson Teilnehmer*innen des Foodcamps.
Ihr habt euch über das Simson Ferienprogramm der Stadt angemeldet und eine Anmeldebestätigung erhalten.
Um unsere Vorbereitung zu erleichtern, bitten wir darum das folgende Anmeldeformular auszufüllen.
FACTS
WER: max. 20 Kinder und Jugendliche von 9 bis 12 Jahren
WANN: Di. 06.08. bis Fr. 09.08.24, jeweils von 09:00 – 16:00 Uhr
WO: Treffpunkt Röthelheimpark, Schenkstrasse 111, Erlangen
EUR: 80,00 (mit Erlangenpass 40,00)
ANMELDUNG: online über Kinderkulturbüro Erlangen
Anmeldeschluss: 25.07.24
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in