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Fortbildung Prävention sexualisierter Gewalt für Jugendleiter*innen
6. Juli | 10:00 - 15:30
[10:51] Christoph Bichler
Fortbildung Prävention sexualisierter Gewalt für Jugendleiter*innen,
Wir müssen davon ausgehen, dass jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder achte bis zehnte Junge betroffen sind. Das bedeutet, das wir auch betroffenen Kinder und Jugendliche in unseren Jugendgruppen haben.
Täter und Täterinnen sind den betroffenen Kindern oder Jugendlichen wirklich fremd. Das bedeutet das auch Täter*innen bei uns im Verein sein könnten. Deswegen ist es so wichtig sich mit dem Thema Prävention sexualisierter Gewalt zu beschäftigen, erstens um Kindern du Jugendlichen eine Möglichkeit zu bieten über ihre Probleme zu sprechen. Und zweitens um es Täter*innen so schwer wie möglich zu machen.
Wir wollen uns auf einen Kenntnisstand bringen was Zahlen, Daten und Fakten angeht. Wir wollen Fragen klären. Es gibt praktische Tipps und Übungen für den Gruppenalltag. Wir wollen aber auch darüber sprechen, wie sich dein Verein, deine Ortsgruppe verändern sollte, damit Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.
Prävention sexueller Gewalt ist ein Qualitätsmerkmal guter Kinder- und Jugendarbeit.
Am 6.7.2024 findet die Veranstaltung von 10:00 Uhr Uhr bis 15:30 Uhr statt.
FACTS
WER: Jugendleiter*innen und Interessierte
WANN: 6.7.2024 von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
WO: SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen
EUR: keine Kosten
INFO: Referent: Christoph Bichler, E-Mail: bichler@sjr-erlangen.de, Telefon: 09131/9782726
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in