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JULEICA-KONGRESS 2024 – EIN WOCHENENDE VOLLER WORKSHOPS FÜR JUGENDLEITER*INNEN
9. November | 10:00 - 10. November | 17:00
Samstag 09.11.2024 und Sonntag 10.11.2024
JULEICA!
Der JULEICA Kongress 2024 – Ein KONGRESS der besonderen Art. Geboten wird ein Wochenende außerschulisches Lernen mit einem bunten Blumenstrauß unterschiedlichster Fortbildungen für Jugendleiter*innen und allen, die es werden wollen. In vielfältigen Workshops können die Teilnehmenden Kompetenzen erwerben, die sie für das praktische Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen in Vereinen, Verbänden und Jugendorganisationen qualifizieren. Pro Tag können ein oder zwei der jeweils dreistündigen Workshops besucht werden.
Für alle, die ihre JULEICA verlängern wollen oder müssen, besteht hier die Möglichkeit die geforderten acht Stunden geballt an einem Wochenende belegen zu können.
Der JULEICA-Kongress …
– ein Bildungsangebot für Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit
– bestens geeignet für die Verlängerung der JULEICA (Jugendleiter*innen-Card)
– ein vielfältiges Angebot an Themen mit erfahrenen Referenten*innen
– JULEICA-Service für die Verlängerung der JULEICA
Die Workshops finden an beiden Tagen voraussichtlich von 10:00 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr statt.
FACTS
WER: Aktuelle und zukünftige Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit mit und ohne Juleica
WANN: Sa. 09.11. und So. 10.11.24 jeweils von 10:00 bis 17:00 Uhr
WO: Emil-von-Behring-Gymnasium, Erlangen
EUR: Siehe Homepage
INFO: www.juleica-kongress.de
ANMELDUNG online über www.juleica-kongress.de
Anmeldeschluss: 26.08.24
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in