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Juleica-Schulung (2)
19. März 2022 - 20. März 2022
30€Ziel des Kurses ist es, ehrenamtliche Jugendleiter*innen auf ihren Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit vorzubereiten und ihnen wichtiges Grundlagenwissen hierfür zu vermitteln. Gemeinsam mit einem aktuellen Erste-Hilfe-Kurs und regelmäßiger ehrenamtlicher Tätigkeit berechtigt die Schulung zum Erwerb der bundesweit gültigen Jugendleiter*innencard JULEICA.
Programm
Die Ausbildung umfasst ca. 36 Stunden, verteilt auf zwei Wochenenden. Theoretische und praktische Einheiten wechseln sich ab und es werden Methoden der Erwachsenenbildung und der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt. Es ist nur die Teilnahme am kompletten Kurs möglich.
Kursleitung
Mitarbeiter*innen und Vorstandsmitglieder des SJR
Themenkreis Psychologie
– Interaktion und Kommunikation
– geschlechtsspezifische + queere Jugendarbeit
– Prävention sexueller Gewalt
Themenkreis Freizeiten
– Vorbereiten, Durchführen
und Nachbereiten, Finanzierung
– Teamgewinnung und -entwicklung
– Ernährung und Hygienevorschriften
Themenkreis Konflikte
– Entstehung und Umgang von Konflikten
– Prävention von Gewalt
Themenkreis Methoden
– Leitziele der Jugendarbeit
– Mittel- und Methodenauswahl
– Gruppenarbeit
– Spiele und Aktionen
Themenkreis Pädagogik
– Jugendarbeit als außerschulische Bildung
– Das eigene pädagogische Handeln
– Rollen, Phasen & Prozesse in Gruppen
– Lebenssituationen von Kindern & Jugendlichen
– Interkulturelles Lernen
Themenkreis Recht
– Strukturen der Jugendarbeit
– Jugendverbandsarbeit
– Haftung, Versicherung
und Aufsichtspflicht
WER: Jugendleiter*innen und alle, die
es werden wollen ab 15 Jahren
WANN: Sa. 19.02 und So. 20.02.2022,
sowie Sa. 19.03. und So. 20.03.2022
WO: SJR Geschäftsstelle
Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen
EUR: 30,00 pro Person (inkl. Verpflegung)
INFO: Telefon 09131/978 27 27
Anmeldung schriftlich im SJR-Büro
Anmeldeschluss: 11.02.2022
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in