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JULEICA-SCHULUNG

15. Februar 2025 - 16. Februar 2025

Ziel des Kurses ist es,

ehrenamtliche Jugendleiter*innen auf ihren Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit vorzubereiten und ihnen wichtiges Grundlagenwissen hierfür zu vermitteln. Gemeinsam mit einem aktuellen Erste-Hilfe-Kurs und regelmäßiger ehrenamtlicher Tätigkeit berechtigt die Schulung zum Erwerb der bundesweit gültigen Jugendleiter*innencard (JULEICA).

Programm

Die Ausbildung ist verteilt auf zwei Wochenenden. Theoretische und praktische Einheiten wechseln sich ab und es werden Methoden der Erwachsenenbildung und der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt. Es ist nur die Teilnahme am kompletten Kurs möglich.

Themenkreis Psychologie

  • Interaktion und Kommunikation
  • geschlechtsspezifische + queere Jugendarbeit
  • Prävention sexualisierter Gewalt

Themenkreis Freizeiten

  • Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten, Finanzierung
  • Teamgewinnung und -entwicklung
  • Ernährung und Hygienevorschriften

Themenkreis Konflikte

  • Entstehung und Umgang von Konflikten
  • Prävention von Gewalt

Themenkreis Methoden

  • Leitziele der Jugendarbeit
  • Mittel- und Methodenauswahl
  • Gruppenarbeit
  • Spiele und Aktionen

Themenkreis Pädagogik

  • Jugendarbeit als außerschulische Bildung
  • Das eigene pädagogische Handeln
  • Rollen, Phasen & Prozesse in Gruppen
  • Lebenssituationen von Kindern & Jugendlichen
  • interkulturelles Lernen

Themenkreis Recht

  • Strukturen der Jugendarbeit
  • Jugendverbandsarbeit
  • Haftung, Versicherung, Aufsichtspflicht
  • Gema etc.

FACTS

WER:        Jugendleiter*innen und alle, die es werden wollen ab 15 Jahren

WANN:    Sa. 15.02. und So. 16.02.2025, sowie Sa. 15.03. und So. 16.03.2025

WO:          SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen

EUR:         30,00 pro Person (inkl. Verpflegung)

ANMELDUNG:

Anmeldeschluss: 31.01.2025

www.juleica-kongress.de

Details

Beginn:
15. Februar 2025
Ende:
16. Februar 2025

Veranstalter

SJR

Veranstaltungsort

SJR Erlangen
Michael-Vogel-Str. 1e
Erlangen, 91052 Deutschland
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Telefon
09131/22628

Rücktritt und Umbuchung

Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:

 

  • 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
  • Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
  • Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.

 

Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.

Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in