JULEICA-SCHULUNG
15. Februar 2025 - 16. Februar 2025
Ziel des Kurses ist es,
ehrenamtliche Jugendleiter*innen auf ihren Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit vorzubereiten und ihnen wichtiges Grundlagenwissen hierfür zu vermitteln. Gemeinsam mit einem aktuellen Erste-Hilfe-Kurs und regelmäßiger ehrenamtlicher Tätigkeit berechtigt die Schulung zum Erwerb der bundesweit gültigen Jugendleiter*innencard (JULEICA).
Programm
Die Ausbildung ist verteilt auf zwei Wochenenden. Theoretische und praktische Einheiten wechseln sich ab und es werden Methoden der Erwachsenenbildung und der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt. Es ist nur die Teilnahme am kompletten Kurs möglich.
Themenkreis Psychologie
- Interaktion und Kommunikation
- geschlechtsspezifische + queere Jugendarbeit
- Prävention sexualisierter Gewalt
Themenkreis Freizeiten
- Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten, Finanzierung
- Teamgewinnung und -entwicklung
- Ernährung und Hygienevorschriften
Themenkreis Konflikte
- Entstehung und Umgang von Konflikten
- Prävention von Gewalt
Themenkreis Methoden
- Leitziele der Jugendarbeit
- Mittel- und Methodenauswahl
- Gruppenarbeit
- Spiele und Aktionen
Themenkreis Pädagogik
- Jugendarbeit als außerschulische Bildung
- Das eigene pädagogische Handeln
- Rollen, Phasen & Prozesse in Gruppen
- Lebenssituationen von Kindern & Jugendlichen
- interkulturelles Lernen
Themenkreis Recht
- Strukturen der Jugendarbeit
- Jugendverbandsarbeit
- Haftung, Versicherung, Aufsichtspflicht
- Gema etc.
FACTS
WER: Jugendleiter*innen und alle, die es werden wollen ab 15 Jahren
WANN: Sa. 15.02. und So. 16.02.2025, sowie Sa. 15.03. und So. 16.03.2025
WO: SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen
EUR: 30,00 pro Person (inkl. Verpflegung)
Anmeldeschluss: 31.01.2025
www.juleica-kongress.de
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in