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LEGO-ARCHITEKT*INNEN GESUCHT! AUSGEBUCHT!
4. April 2023 | 9:00 - 6. April 2023 | 16:00
LEGO-ARCHITEKT*INNEN GESUCHT! AUSGEBUCHT!
KINDER- UND JUGENDBETEILIGUNG FÜR DIE SPIELPLATZPLANUNG
FREIZEIT DI. 04.04. BIS DO. 06.04.2023
BETEILIGUNG – NUR WAS FÜR ERWACHSENE? NEIN!
Du bist mindestens 10 Jahre alt, interessierst dich für Spielplätze, Spielgeräte,
den Weg zum Spielplatz – also Verkehrsplanung oder willst einfach, dass deine Ideen bei der Planung eines Spielgeländes gehört werden? Dann bist du hier genau richtig: Vom 04. bis 06. April 2023 findet eine Planungswerkstatt zur Gestaltung eines Spielplatzes statt.
In Erlangen werden immer wieder Spielflächen neu gestaltet. Sie sollen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung und auch den ein oder anderen Erwachsenen zur Verfügung stehen.
Dabei sollen interessante Spielgeräte zum Einsatz kommen. Wichtig ist aber auch die Bepflanzung, Sitzgelegenheiten, der Weg zum Gelände und vieles mehr.
Gemeinsam werden wir am ausgewählten Gelände eine Vorort-Besichtigung machen – ggf. einen Spielplatz ausprobieren, Pläne studieren, Entwürfe zeichnen und mit Hilfe von Lego Modelle erstellen, die zeigen, wie deiner Meinung nach die Flächen aussehen könnten.
Alle Ergebnisse stellen wir am Ende der Planungswerkstatt euren Eltern, interessierten Bürger*innen und der Politik vor. Deine Ideen werden zudem fotografiert und dokumentiert, um sie in die weiteren Planungen einfließen lassen zu können.
Anmelden kannst du dich bis 01.04.2023, schriftlich beim Stadtjugendring Erlangen oder über die Website beteiligt-dabei.de. Die Planungswerkstatt ist eine Kooperation des Amtes für Stadtteilarbeit (Spielplatzbüro), des Stadtjugendringes Erlangen und der Lebenshilfe Erlangen.
Wir freuen uns schon auf viele motivierte Lego-Architekt*innen.
WER: 16 Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung ab 10 Jahren
WANN: Di. 04.04. bis Do. 06.04.2023, täglich von 09:00 bis 16:00 Uhr Teilnahme nur komplett möglich!
WO: genauer Ort steht noch nicht fest
EUR: Keine Kosten
Fotogenehmigung der Teilnehmenden ist Voraussetzung!
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in