ENTFÄLLT – WORKSHOP RECHT GEGEN RECHTS (Einlassvorbehalt)
28. Februar 2025 | 17:30 - 20:30
BEKÄMPFUNG VON DISKRIMINIERUNG UND HATE SPEECH
In unserem interaktiven Workshop „Recht gegen Hass“ setzen wir uns intensiv mit verschiedenen Formen von Diskriminierung und Hate Speech auseinander. Hate Speech, Ehrbeleidigung, Volksverhetzung und das Verwenden von Naziparolen sind leider immer noch Realität, und es ist entscheidend, dass wir als Jugendliche aktiv dagegen vorgehen.
In den drei Stunden dieses Workshops werden wir konkrete Beispiele dieser Problematiken beleuchten und gemeinsam die entsprechenden Paragraphen des Gesetzes kennenlernen. Wir wollen verstehen, wie das Anzeigeverfahren bei der Polizei funktioniert und wie wir uns effektiv gegen Diskriminierung und Hass äußern können.
Ein zentraler Bestandteil des Workshops sind Rollenspiele, in denen wir Situationen simulieren, in denen wir mit Hate Speech oder Diskriminierung konfrontiert werden. Durch praktische Übungen wollen wir lernen, angemessen darauf zu reagieren und uns für unsere Rechte einzusetzen.
Einlassvorbehalt: Die Veranstalter*innen behalten sich gemäß § 6 VersG/Art. 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.
FACTS
WER: Jugendleiter*innen und Aktive der Jugendarbeit ab 14 Jahren
WANN: Fr. 28.02.2025, 17:30 bis 20:30 Uhr
WO: SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in