Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Schulung für Dreier- und Vierer-Teams der Sportvereine

17. März | 9:00 - 15:00

Das Wohl von Kindern ist unser höchstes Gut – auch im Sportverein, im Kids- oder Jugendclub sowie bei allen weiteren Angeboten. Passivität, ein Vermeiden des Themas aus Sorge, man würde Ängste schüren, hilft nur den potenziellen Täterinnen und Tätern.

Ziele für die Vereine sind:

  1. SICHERES UND POSITIVES UMFELD FÜR KINDER UND JUGENDLICHE IN DER ORGANISATION
  2. NACHHALTIGE VERANKERUNG VON PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT IN DEN STRUKTUREN
  3. HANDLUNGSSICHERHEIT UND SENSIBILISIERUNG ALLER BETEILIGTEN
  4. SPRACHFÄHIGKEIT ZU THEMEN DES KINDERSCHUTZES NACH INNEN UND AUSSEN

Inhalt wird sein:

  • Auffrischung Zahlen, Daten Fakten
  • Aufteilung in zwei Gruppen je nach Stand des Sportvereins:
    • Vorbereitung für einen WORKSHOP RISIKO- UND POTENZIALANALYSE im eigenen Sportverein
    • Vorbereitung für einen WORKSHOP VERHALTENSKODEX im eigenen Sportverein
  • Motivation und Umgang mit Hindernissen
  • Planung der nächsten Schritte

Wann. Am 17.3.2024 findet von 9 Uhr bis 15 Uhr die Schulung für Dreier und Vierer Teams der Sportvereine statt.

Wo: SJR Erlangen, Michael-Vogel-Str. 1e; 91052 Erlangen

Es wird ein gemeinsames Mittagessen und Getränke geben.

Details

Datum:
17. März
Zeit:
9:00 - 15:00

Veranstaltungsort

SJR Erlangen
Michael-Vogel-Str. 1e
Erlangen, 91052 Deutschland
Google Karte anzeigen
Telefon
09131/22628

Rücktritt und Umbuchung

Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:

 

  • 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
  • Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
  • Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.

 

Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.

Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in