WUNSCHFORTBILDUNG
1. Januar 2024 - 28. Februar 2025
SCHULUNGEN AUF EURE BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN
Das Interesse an einer Fortbildung ist da, aber das Thema ist nicht im aktuellen Heft vertreten, der angebotene Termin passt nicht oder ihr wünscht euch ein internes Setting?
Kein Problem:
Wir helfen gerne weiter.
Weitere Themen:
Neben den im Programmheft aufgeführten
Seminaren bieten wir u.a. Seminare für …
- Beteiligung: Lego® und Minecraft als Methoden der Beteiligung
- Spiele und Aktionen: Erlebnispädagogik, Spiele aus dem Ärmel, Kochen
- Kreativität: Graffiti, Schreiben
Solltet ihr weitere Ideen oder Wünsche haben, können auch zu anderen Themen Seminare und Fortbildungen angeboten werden.
Falls Ihr Bedarf an einem bestimmten Thema habt, sprecht uns einfach an! Wir vermitteln ggf. auch gerne Referent*innen zu einzelnen Themen.
Nähere Infos gibt’s direkt in der Geschäftsstelle des SJR bei:
Christian Kohlert, kohlert@sjr-erlangen.de.
Mindestteilnehmer*innenzahl:
In der Regel sind mindestens acht Teilnehmer*innen für die Durchführung einer Fortbildung notwendig.
Veranstaltungsort:
Gerne können wir die Fortbildung in euren Räumlichkeiten durchführen, wenn diese entsprechend geeignet sind. Ansonsten findet sich sicher eine Alternative.
Kosten:
Die Kosten sind von Dauer und Aufwand abhängig. Bitte beachtet bei den Anfragen, dass je nach Thema und Zeitbedarf ein längerer Vorlauf notwendig ist.
ANMELDUNG: Geschäftsstelle des SJR bei Christian Kohlert, kohlert@sjr-erlangen.de.
Kommunale Jugendarbeit im SJR, Christian Kohlert, Telefon: 09131/9782727
E-Mail: kohlert@sjr-erlangen.de
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in