Kalender von Veranstaltungen
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INFOABEND Zuschüsse
INFOABEND Zuschüsse
FÜR JUGENDLEITER*INNEN FORTBILDUNG INFOVERANSTALTUNG MI. 03.05.2023 PROGRAMM Heino Sand führt in die Zuschussmöglichkeiten des SJR ein, beantwortet Fragen und bearbeitet mit den Teilnehmer*innen einen Beispielfall für die Antragstellung beim SJR Erlangen. GELD IN DER JUGENDARBEIT – WOHER NEHMEN? Neben den Beiträgen der Teilnehmenden gibt es die Möglichkeit, Spenden, Sponsoring, Stiftungsgelder oder weitere Zuschüsse zur Finanzierung […]
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KOCHEN FÜR GROßGRUPPEN AUSGEBUCHT!
KOCHEN FÜR GROßGRUPPEN AUSGEBUCHT!
PLANUNG, EINKAUF, ZUBEREITUNG, HYGIENEREGELN ETC. FORTBILDUNG SA. 13.05. UND SO. 14.05.2023 GUTE PÄDAGOGIK GEHT DURCH DEN MAGEN! Ziel des Kurses ist es, ehrenamtlichen Jugendleiter*innen Planung, Einkauf, Zubereitung, Hygieneregeln etc. in Theorie und Praxis zu ermöglichen. Am ersten Wochenende werden wir uns neben der obligatorischen Gesundheitseinweisung mit den Themen Küchenausstattung, Essensplanung, Zeitplanung, Finanzierung und Einkauf, Besonderheiten […]
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Fortbildung für die DPSG in Tennenlohe
Fortbildung für die DPSG in Tennenlohe
Fortbildung für die DPSG in Tennenlohe am 14.5.2023 von 10 bis 17 Uhr Ort: Kirchengemeinde Heilige Familie, Saidelsteig 33a Inhalte der Schulung sind Sensibilisierung zum Thema sexualisierte Gewalt, sind Begriffsdefinition „sexuelle Grenzverletzung“ und „sexualisierte Gewalt“, Wissensvermittlung in Form von Daten und Fakten, Täter*innenstrategien, Fallarbeit, Intervention, Handlungs- und Kommunikationsplan, Beschwerde- und Verfahrenswege, Informations-, Beratungs- und Meldepflicht, Interne- […]
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Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in