Aktuelles aus dem BJR

Stand 04.04.2022 12:30 Uhr:  Corona Beschränkungen weitgehend weggefallen

Am 03. April 2022 ist die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 30. April 2022. Eine Lesefassung steht hier zur Verfügung.

A. Maskenpflicht

Weiterhin gilt die Maskenpflicht im ÖPNV in Bayern für Kinder ab 6 Jahren:

  • Ab 6 Jahren mindestens medizinische Maske,
  • ab 16 Jahren FFP 2 Maske.

Auch im Fern- und Flugverkehr gilt weiterhin die Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske) ab 6 Jahren.

B. Wegfall aller sonstiger coronabedingter Einschränkungen im Rahmen der Jugendarbeit 

Die Verordnung empfielt aber weiterhin, in Innenräumen zumindest medizinische Masken zu tragen, sowie auf Mindestabstände und ausreichende Handhygiene zu achten.

C. Stellungnahme des BJR

Kinder und Jugendliche haben keine „Reset“-Taste
Bilanz nach zwei Jahren Corona – Jugendarbeit wieder ohne Einschränkung möglich

Anlässlich der auch in Bayern geltenden weitgehenden Aufhebung von coronabedingten Kontakt- und Zugangsbeschränkungen wendet sich Matthias Fack, Präsident des Bayerischen Jugendrings (BJR), an die politischen Entscheidungsträger:innen in Bayern: „Dieser Tag ist ein Tag der Freude, ganz besonders für Kinder und Jugendliche, denn vorerst ist Jugendarbeit wieder ohne Einschränkungen möglich. Junge Menschen haben in den vergangenen zwei Jahren unter den Kontaktbeschränkungen, dem Unterrichtsaufall und dem Wegfall vieler außerschulischer Bildungs- und Freizeitaktivitäten massiv gelitten. Kindheit und Jugend sind sensible Lebensphasen. Junge Menschen sind keine Maschinen mit einer Pause- oder einer „Reset“-Taste. Das Pandemie-Management hat Spuren in den Biographien und in den Seelen hinterlassen.“ Deswegen gelte es nun, die Rahmenbedingungen ganz im Sinne junger Menschen zu gestalten, auch um Versäumnisse aus 24 Monaten Corona-Management auszugleichen.

Am 11. März 2020 hatte der BJR den Krisenfall noch vor den ersten landesweiten Maßnahmen durch die Bayerische Staatsregierung ausgerufen. Von da an war der Alltag der Kinder und Jugendlichen von Unsicherheit, Ängsten, Betreuungs- und Unterrichtsausfällen sowie vom Rückzug auf den engsten Familienkreis geprägt. Kinder aus sozial benachteiligten Familien waren und sind besonders gefährdet. Aber auch sozial und psychisch starke Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern gerieten an ihre Grenzen. Matthias Fack: „Viele Kinder und Jugendliche kamen trotz aller Widrigkeiten irgendwie zurecht. Viele hatten zu kämpfen. Nicht wenige litten und wurden krank. Wir dürfen jetzt nicht so tun, als sei mit der Aufhebung der Maßnahmen alles wieder wie vor der Pandemie.“

Der BJR-Präsident verweist in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse der dritten Befragungswelle der COPSY-Studie, die das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf in regelmäßigen Abständen veröffentlicht. Bei der bundesweiten Längsschnittstudie zu „Corona und Psyche“ gaben im Herbst 2021 mehr als ein Drittel der Kinder und Jugendlichen an, durch Corona sei ihre Lebensqualität sehr eingeschränkt. Acht von zehn Kindern fühlten sich durch die Pandemie-Maßnahmen belastet. Das Risiko für psychische Auffälligkeiten wie depressive Verstimmungen und Angstattacken hat sich gegenüber vor der Pandemie um zehn Prozentpunkte erhöht und stagniert seit deren Beginn auf hohem Niveau. 

In diesem Zusammenhang sieht Matthias Fack die außerschulische Bildungsarbeit gefordert: „In den Angeboten der Jugendarbeit, auch in den Ferien, sind pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche wichtige Ansprechpersonen, die, fernab von Familie oder Schule, ergebnisoffen und empathisch zuhören und junge Menschen unterstützen können. Nach 24 Monaten Corona-Pandemie müssen wir den erhöhten Schulungs- und Informationsbedarf im Erkennen und im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit psychischen Belastungen ernst nehmen und entsprechende Angebote ausweiten. Das zu ermöglichen ist Aufgabe der Politik.“

Fack weiter: „Die Jugend stand lange Zeit nicht im Fokus der Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie. Vor allem die strengen Kontaktbeschränkungen stellten eine enorme psychische Belastung dar. Kinder und Jugendliche haben eine große Solidarität mit den vulnerablen Bevölkerungsgruppen bewiesen. Die Politik muss zeigen, dass jetzt die Jugend Priorität hat – das Bayerische und Europäische Jahr der Jugend könnte man hervorragend dazu nutzen.“

D. FAQs

Hier beantwortet der BJR häufige Fragen zu den Corona-Maßnahmen und der Jugendarbeit. Diese Informationen sind nur eine Ergänzung der umfangreichen FAQs des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und der FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die FAQs der Staatsministerien werden regelmäßig aktualisiert und decken auch viele Fragen aus dem Bereich der Jugendarbeit ab. Es ist daher empfehlenswert, vor Rückfragen an die BJR-Geschäftsstelle auch dort nach Antworten zu suchen. Wenn dort keine Antworten zu finden sind, helfen die FAQs. Im Zweifel helfen die zuständigen Ansprechpersonen im BJR weiter.

Der BJR hat die Fragen und Antworten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir versuchen damit eine zusätzliche Unterstützung für den praktischen Umgang mit der Corona-Pandemie zu geben. Der BJR kann aber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

Frage: Was gilt im ÖPNV?

Antwort (23.03.2022): Im ÖPNV gilt Maskenpflicht.

Frage: Können im Rahmen des Hausrechts bestimmte Regelungen, z.B. Maskenpflicht, Testpflicht oder 3G für Besucher aufrechterhalten werden?

Antwort (04.04.2022): Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings sollte bei der Anmeldung und der Vertragsgestaltung z.B. für Seminare , Freizeiten oder Übernachtungen darauf geachtet werden, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden. 

Frage: Kann ich eine Veranstaltung freiwillig mit 3G durchführen, obwohl der Veranstaltungsort keine Beschränkungen mehr vorsieht?

Antwort (04.04.2022): Hier empfehlen wir, im Vorfeld mit der entsprechenden Einrichtung ins Gespräch zu gehen. Grundsätzlich ist das aber natürlich möglich.

Frage: Was ist, wenn bei einer Freizeit ein:e Teilnehmer:in/Betreuer:in Corona bekommt?

Antwort (04.04.2022): Grundsätzlich empfehlen wir, dieses Szenario schon im Vorfeld zu planen und ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, welches den Eltern und Teilnehmenden auch vorgestellt wird. Fragestellungen wie:

  • Wie kann der:die Teilnehmer:in isoliert werden?
  • Wie wird der:die betroffene Teilnehmer:in betreut?
  • Wie kommt der:die Teilnehmer:in nach Hause?
  • Wie wird die Betreuung gesichert, sollte ein:e Betreuer:in erkranken?
  • Bei Freizeiten außerhalb Bayerns: Welche Regelungen gelten vor Ort?

sollten in diesem Rahmen geklärt werden.

Frage: Müssen wir weiterhin ein Hygienekonzept erstellen?

Antwort (04.04.2022): Es wird weiterhin empfohlen Hygienekonzepte zu erstellen, verpflichtend ist dies aber nicht mehr.

Neues Sonderförderprogramm vom BMFSFJ für Übernachtungsstätten in der Kinder- und Jugendarbeit

Das Sonderprogramm wurde neu aufgelegt. Hier findest du alle Informationen dazu und hier die Richtlinien.